X

Nachweisbarkeit

Wir weisen darauf hin, dass die folgenden Angaben nicht zu 100% auf jeden zutreffen müssen und deshalb keine absolute Sicherheit gewährleisten können!

Drogenschnelltest

Drogenschnelltests (z.B. "drugwipe") werden u.a. bei Verkehrskontrollen angewendet. Mit ihnen lassen sich in kürzester Zeit (Reaktionszeit = 1 bis 2 Minuten) Drogenspuren durch das Testen von Schweiß nachweisen. Im Schweiß sind die einzelnen Substanzen ungefähr so lange nachweisbar wie im Blut, Abweichungen sind also möglich. Und noch etwas: Drogenschnelltests dienen lediglich als Instrument zur "Verdachtserhärtung", sie sind als Beweismittel vor Gericht nicht zugelassen und grundsätzlich freiwillig.

Verordnung mit Drogenscreenings

Habt ihr einen Termin für eine Untersuchung, beachtet bitte folgende Hinweise:

  • Nicht zu viel trinken: Ihr könntet den Urin so stark verdünnen, dass das Ergebnis nicht verwertbar ist, was als Betrugsversuch gewertet werden kann.
  • Achtung bei Medikamenten: Meidet während des Einbestellungszeitraumes die Einnahme von Schmerz-, Husten-, Schlaf- und Beruhigungsmitteln. Falls diese Medikamente notwendig sind, legt eine Kopie des Rezeptes vor.
  • Achtung Passivrauchen: Verzichtet auch auf jeglichen Konsum von Hanfprodukten (z.B. Hanf-Salatöl) und meidet die Nähe von Konsumenten, Passivrauchen gefährdet euren Abstinenznachweis.
  • Achtung Mohn: Viele Mohnsorten können einige Tage einen positiven Nachweis von Morphin im Urin und Blut verursachen. Deshalb besser auf Mohnprodukte verzichten.


Alkohol

Der Konsum von Alkohol kann einige Tage im Blut und Urin sowie mehrere Monate in den Haaren nachgewiesen werden. Im Straßenverkehr ist jedoch der Promillewert relevant, der die Alkoholkonzentration angibt. Dabei wird unterschieden zwischen dem Atemalkohol, der meist vor Ort durch "pusten" ermittelt wird und dem Blutalkohol, der durch eine Blutuntersuchung festgestellt wird. Die Feststellung des Atemalkohols durch Promilletestgeräte dient bei Polizeikontrollen lediglich als Instrument zur "Verdachtserhärtung". Ist der Test positiv, folgt eine Blutuntersuchung, dieser Wert ist rechtlich relevant.

Die ungefähre Alkoholkonzentration im Blut (Promille) kann man außerdem mit folgender Formel berechnen:

getrunkener Alkohol in Gramm (Reinalkohol) durch Körpergewicht in kg mal 0,7.
(Die Formel ergibt keinen exakten Wert, da dieser u.a. durch Geschlecht und aufgenommene Nahrung beeinflusst wird.)

 

Pro Stunde baut der Körper ca. 0,1 Promille ab, d.h. 1,0 Promille sind nach 10 Stunden abgebaut. Es gibt keine Möglichkeit, den Alkoholabbau zu beschleunigen, auch nicht durch Essen oder Kaffee trinken.

Cannabis / THC

THC hat im Körper eine Halbwertzeit von ca. 52 Stunden. Im Blut kann THC bis zu 3 Tagen, die Abbauprodukte jedoch bis zu 3 Wochen nachgewiesen werden. Je nach Häufigkeit und Intensität des Konsums ist THC von 1 Woche bis 3 Monate im Urin nachweisbar. In den Haaren ist THC mehrere Monate nachweisbar.


Amphetamine / Amphetaminderivate / Methamphetamin

Ecstasy, Speed und Crystal haben eine Halbwertzeit von 7-34 Stunden. Im Blut können diese Substanzen bis zu 24 Stunden nachgewiesen werden, im Urin 2-4 Tage und bei einer Haaranalyse mehrere Monate.

Kokain

Kokain bzw. dessen Abbauprodukte haben mit 2-5 Stunden eine sehr kurze Halbwertszeit. Im Blut ist Kokain bis zu 24 Stunden, im Urin 2-4 Tage und in den Haaren mehrere Monate nachweisbar.


Heroin

Die Halbwertszeit von Heroin ist sehr kurz. Die der Abbauprodukte beträgt 1 Stunde. Im Blut ist Heroinkonsum bis zu 1 Tag, im Urin 2-3 Tage und in den Haaren mehrere Monate nachweisbar.


LSD

Über die Halbwertzeit von LSD gibt es sehr unterschiedliche Angaben. Wir geben ohne Gewähr 3-4 Stunden vor. Im Blut ist LSD bis zu 12 Stunden und im Urin bis zu 3 Tagen, bei Hard Usern bis zu 3 Monaten nachweisbar. In den Haaren kann man LSD mehrere Monate nachweisen.