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Kratom

Substanz

Kratom, auch Roter Sentolbaum genannt, ist ein tropisches Strauchgewächs.
Erst seit kurzem wird Kratom als Freizeitdroge benutzt, da es narkotische Effekte hat.
Der Hauptwirkstoff ist das psychoaktive Mitragyn (Halb-Alkaloid), welches hauptsächlich in den Blättern vorkommt und chemisch mit dem halluzinogenen Psilocybin verwandt ist.

Die getrockneten Blätter des Baums können geraucht, gekaut oder zu dem "kratom" bzw. "mambog" genannten Extrakt verarbeitet werden. Gebräuchlich ist auch, einen Tee daraus zuzubereiten.  Auch die frischen Blätter können gekaut werden.

 

Wirkung

Wirkungseintritt nach etwa 5 – 10 Minuten (Kauen der frischen Blätter)
Wirkungsdauer je nach Menge 2 – 6 Stunden

Die psychoaktive Wirkung ist sehr widersprüchlich.

In geringen Mengen:

  • erregend
  • stimulierend
  • geistesaktivierend (wachmachend)
  • antidepressiv

In höheren Dosen:

  • dämpfend (in dieser Wirkung kann es mit Opium verglichen werden und wird "inoffiziell" auch als Substitut (Ersatzstoff) von Opium angewandt)
  • möglicherweise gleichzeitig stimulierend wie Kokain

Auf höhere Dosen sollte aufgrund der nicht klar definierten Wirkungen unbedingt verzichtet werden!

 

Nebenwirkungen

  • Übelkeit und Erbrechen
  • Mundtrockenheit
  • erhöhter Harndrang
  • Appetitverlust und Verstopfung
  • Schlappheit und gestörter Schlaf

 

 

Langzeitfolgen

  • Gewichtsverlust
  • dunkle Pigmentierung im Gesicht
  • psychische Veränderungen sind möglich
  • körperliche Entzugserscheinungen nach abruptem Absetzen der Substanz

Gesundheitliche Risiken und Nebenwirkungen eines Langzeitkonsums sind bisher wenig erforscht. Es besteht die Gefahr einer sich schnell entwickelnden psychischen Abhängigkeit.

 

Safer Use

Um die entstehenden Risiken durch den Konsum von Kratom zu reduzieren, solltest du einige Hinweise beachten:

Vermeide Mischkonsum mit anderen legalen und illegalen Substanzen! Es kann zu unberechenbaren und gesundheitsschädigenden Nebenwirkungen kommen.

Lege Konsumpausen ein, damit sich dein Körper erholen kann und so die Gefahr einer Abhängigkeit verringert werden kann.

 

Rechtslage

Kratom unterliegt nicht dem BtMG. Besitz, Erwerb und Handel sind in Deutschland nach dem Betäubungsmittelrecht nicht strafbar. Unabhängig davon können pharmakologisch wirksame Stoffe als sog. Funktionsarzneimittel nach § 2 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes (AMG) angesehen werden. Der Stoffbegriff des Arzneimittelgesetzes umfasst nicht nur chemisch synthetisierte Stoffe, sondern auch Pflanzen, Pflanzenteile, Pflanzenextrakte usw. (vgl § 3 AMG). Der Handel oder die Abgabe von Kratom könnte deshalb als verbotener Handel oder Abgabe nach den §§ 95, 96 des Arzneimittelgesetzes strafbar sein, wobei bisher keine Urteile dazu vorliegen.

In Thailand, Burma, Bhutan, Finnland, Dänemark, Litauen, Polen, Malaysia, Vietnam und Australien darf Kratom nicht konsumiert werden. Seit Februar 2010 ist Kratom auch in Rumänien verboten.

 

Schwangerschaft

Schwangeren ist abzuraten, Kratom zu konsumieren, da keinerlei Erkenntnisse über die Verträglichkeit bestehen.

Die Einnahme von Drogen während Schwangerschaft und Stillzeit sollte unbedingt unterlassen werden. Bei Unsicherheiten ob die Substanz einfach so abgesetzt werden kann, ist es ratsam den Arzt oder eine Suchtberatungsstelle zu konsultieren.